Anlässlich der Informationsveranstaltung zur Sanierung der Giebenacherstrasse haben Anwohnende den Wunsch nach zwei Fussgängerstreifen geäussert. Das Tiefbauamt des Kantons hat dieses Anliegen zusammen mit der Polizei geprüft und lehnt beide Fussgängerstreifen mit folgenden Begründungen ab:
Oft wird zur Realisierung sicherer Fussgängerübergänge die Markierung eines Fussgängerstreifens verlangt. Eine Tatsache ist jedoch, dass ein Fussgängerstreifen keinen physischen Schutz bietet. Werden die erforderlichen Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, kann die Anordnung eines Fussgängerstreifens je nach Örtlichkeit eine falsche Sicherheit hervorrufen. Laut Gesetz wird mit einer solchen Massnahme lediglich der Vortritt zwischen Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Fahrzeuglenkenden geregelt.
Die massgebenden Kriterien für die Anordnung eines Fussgängerstreifens, welche auf den gängigen Schweizer Normen sowie den gesetzlichen Vorgaben basieren, sind unter anderem genügend grosse Fussgänger- und Fahrzeugfrequenzen, gute Sichtverhältnisse, eine geeignete Beleuchtung sowie entsprechende Warteräume für die Fussgängerinnen und Fussgänger.
In Tempo-30-Zonen sind Fussgängerstreifen zudem nur in Ausnahmefällen, insbesondere im Bereich von Schulen usw., angezeigt.
Bei den besagten Örtlichkeiten werden mehrere Kriterien, welche für die Anordnung eines Fussgängerstreifens massgebend sind, nicht erfüllt:
Der obere Fussgängerstreifen auf Höhe der Kloake würde im künftigen Tempo 30 liegen. In Tempo 30 soll primär ein flächiges Queren möglich sein. Deshalb dürfen Fussgängerstreifen nur in Ausnahmefällen angeordnet werden.
Der untere Fussgängerstreifen an der Kreuzung Giebenacherstrasse und Hauptstrasse müsste um 5 Meter von der Hauptstrasse zurückversetzt werden, da sonst die Fahrzeuge am Stopp den Fussgängerstreifen blockieren. Es gibt dort keine sicheren «Warteräume» und die notwendigen Sichtverhältnisse können nicht eingehalten werden, die Fahrzeugfrequenzen liegen deutlich unter dem Normwert und es wird auch nicht davon ausgegangen, dass die notwendigen Fussgängerfrequenzen erreicht werden. Weiter besteht westlich der Giebenacherstrasse an der Hauptstrasse (unterhalb der Rössli-Brücke) ebenfalls eine Fussgängerunterführung, welche auf dem Weg vom Bahnhof Kaiseraugst zur Römerstadt benutzt werden kann, ohne dass dabei die Giebenacherstrasse überquert werden muss.
Abschliessend wird festgehalten, dass mit der gebotenen Vorsicht sowie unter Berücksichtigung des allseits richtigen Verhaltens aller Verkehrsteilnehmenden die Giebenacherstrasse von zu Fussgehenden in diesen Bereichen auch ohne Fussgängerstreifen angemessen sicher überquert werden kann. Zudem wird davon ausgegangen, dass insbesondere Schulklassen stets in Begleitung von Erwachsenen anreisen, welche jegliche Überquerung einer Strasse überwachen.
Der Gemeinderat
