Nach rund 30jähriger Zusammenarbeit hat die dt Treuhand u. Steuerberatung AG infolge baldiger Geschäftsaufgabe den Dienstleistungsvertag für die Steuerveranlagung unselbständig Erwerbender per Ende des vergangenen Steuerjahres 2023 gekündigt.
Der Gemeinderat hat vom Recht Gebrauch gemacht, die Veranlagung an die kantonale Steuerverwaltung zu übertragen. Gemäss kommunalem Steuerreglement liegt es in der Kompetenz des Gemeinderates, diesen Wechsel zu beschliessen. Mit dieser Übergabe ist die Gemeinde ab Steuerjahr 2024 nicht mehr in den Veranlagungsprozess involviert. Die Steuerkundschaft steht dann in dieser Angelegenheit nur noch mit der kantonalen Steuerverwaltung in Kontakt.
Der Einreichungsort der Steuererklärung 2024 und Anlaufstelle für Fragen zur Steuerveranlagung wird somit zukünftig die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft sein.
Gemeindeverwaltung