Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) liegt die folgende, vom Gemeinderat am 21. Januar 2025 beschlossene, Quartierplanung «Gallisacher Ost» von
Mittwoch, 29. Januar 2025 bis Freitag, 28. Februar 2025,
öffentlich auf:
- Quartierplanung «Gallisacher Ost» (Quartierplan; Quartierplanreglement; Baulandumlegung gemäss § 45 RBG mit Neuzuteilung).
- Begleitende Dokumente (Planungsbericht; Verkehrsgutachten; Lärmgutachten; Baugrunduntersuchung; Altlastenuntersuchung; Körperschall Kraftwerk; Grundlagenpapier Energie; Verlegung Kraftwerkstrasse; Machbarkeit Entwässerung).
- Rechtsmittel / Einsichtnahme: Innerhalb der Auflagefrist von 31 Tagen kann beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache gegen diese Planung erhoben werden. Massgebend für die Eingabefrist ist der Poststempel.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten und online unter www.augst.ch eingesehen werden.
Gemeinderat