Jedes Jahr werden die Grundstückbesitzer und -besitzerinnen daran erinnert, dass Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Fusswegen zurückgeschnitten werden müssen. Diese Massnahme dient in erster Linie der Verkehrssicherheit. Ebenso dürfen auch Strassenlampen, Verkehrssignale und Hydranten nicht durch Pflanzen verdeckt werden.
Im Bereich von Strassenkreuzungen und Einmündungsbereichen ist das Einhalten dieser Vorschriften besonders wichtig, da an diesen Orten die Sicht für die Verkehrsteilnehmer oftmals eingeschränkt ist.
Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hält dazu fest, dass Grundeigentümer und -eigentümerinnen unter bestimmten Umständen zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Sicht beeinträchtigenden Pflanzen nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden und es deshalb zu Schäden oder Unfällen auf der Strasse kommt.
Im Weiteren erschweren nicht korrekt zurückgeschnittene Hecken und Sträucher auch die Unterhaltsarbeiten, wie z. B. das Wischen oder das Schneeräumen. Bei engen Strassen sind auch die grösseren Fahrzeuge, wie z. B. der Kehrichtwagen eingeschränkt.
Gemeindeverwaltung
