Im Jahr 2023 hat der Baselbieter Regierungsrat beschlossen, die Rheinstrasse zwischen Augst und Pratteln, einem umstrittenen politischen Thema, nicht wiederzueröffnen. Trotz intensiver politischer Debatten und einer beachtlichen Petition mit 8.000 Unterschriften für ihre Wiedereröffnung wird die Strasse geschlossen bleiben.
Der Kern des Problems war die erheblich eingeschränkte Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe im Prattler Lohag-Gebiet. Diese Schwierigkeit entstand, nachdem die neue Raurica-Strasse in Betrieb genommen und die alte Rheinstrasse in den Besitz der Gemeinde überführt und für den Durchgangsverkehr geschlossen wurde. Ein zusätzlicher Aspekt war die Regelung des Baselbieter Richtplans, nach der in der Region nicht zwei Kantonsstrassen parallel existieren dürfen.
Für die lokalen Gewerbetreibenden war dies ein bedeutender Rückschlag, da sie Umsatzeinbußen erleiden mussten. Dies wurde durch den verlorenen einfachen Zugang für ihre Kunden via Rheinstrasse verursacht. Diese Geschäftsdilemma wurde durch die Tatsache verschärft, dass es sich im Gebiet Salina Raurica abspielte, einem der sich am schnellsten entwickelnden Gebiete des Kantons zwischen Pratteln und Augst. Es gab dabei auch einen Zusammenprall von Interessen: Das Gewerbe wollte einen einfachen Zugang für seine Kunden, während die Gemeinde Augst sich dagegen aussprach, die Rheinstrasse erneut als Kantonsstrasse zu öffnen.
Obwohl die Rheinstrasse nicht wiedereröffnet wird, hat die Regierung beschlossen, die Lohagstrasse in Pratteln zu verlängern, um die verkehrsbedingten Herausforderungen zu mindern. Die Arbeiten haben bereits begonnen, und es wird erwartet, dass die Verlängerung bis Ende 2023 oder Anfang 2024 abgeschlossen sein wird.
Die Entscheidung stiess auf starke Kritik, insbesondere von FDP-Landrätin Christine Frey. Sie bezeichnete die Entscheidung als Schlag ins Gesicht des Gewerbes und kritisierte die Art und Weise, wie der Kanton Baselland mit den Unternehmern umgegangen ist. Sie führte weiter aus, dass Regierungsrat Isaac Reber nie die Absicht hatte, die Rheinstrasse wiederzueröffnen, und kritisierte den verfahrenstechnischen Umweg über das Kantonsgericht.
Ein Hauptkritikpunkt war, dass die ursprüngliche Anordnung zur Wiedereröffnung der Rheinstrasse von der Sicherheitsdirektion kam, jedoch auf Anweisung des Landrats und nicht der Regierung. Dies wurde als Prozessfehler angesehen. Obwohl die Regierung die Möglichkeit hatte, eine korrekte Anordnung zu erlassen, entschied sie sich bewusst dagegen, da sie erwartete, dass die gleichen Einsprüche erneut eingereicht würden. In der Zwischenzeit wäre die Lohagstrasse bereits verlängert worden.
Link zum Originalartikel in der bz von Andreas Schwald vom 19.10.2023, 05.00 Uhr (Bezahlschranke)
Bild: Während die Rheinstrasse zwischen Augst und Pratteln geschlossen bleibt, beginnen bei der Rauricastrasse bereits die Arbeiten für die Verlängerung der Lohagstrasse ins Gewerbegebiet.
Foto: Nicole Nars-Zimmer