Die Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst, welche gemäss §49 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum unterstehen:
- Reglement über die Feuerungskontrolle
- Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
- Wasserreglement
- Projektierungskredit «Schulraumerweiterung» über CHF 90’000.-
- Kredit für die Neuanlage der Kraftwerkstrasse über CHF 750’000.-
- Vorprojektierungskredit «Ökonomiegebäude» über CHF 60’000.-
Ein Zehntel der Stimmberechtigten (es sind 69 Unterschriften erforderlich) kann innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung die Urnenabstimmung über diese Beschlüsse verlangen. Sofern das Referendum ergriffen wird, sind die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten.
Gemeinderat