Die Rheinstrasse zwischen Augst und Pratteln wird nicht als Kantonsstrasse wiedereröffnet, wie die Baselbieter Regierung beschlossen hat. Sie bleibt somit eine Gemeindestrasse, während die Rauricastrasse als Kantonsstrasse weiterhin geöffnet bleibt. Dieser Beschluss wurde trotz Beschwerden von Privatpersonen, Gemeinden und Basel-Stadt getroffen. Die Regierung betonte, dass der Landrat seine Befugnisse mit der verkehrsrechtlichen Anordnung überschritten habe, ein Punkt, den auch das Baselbieter Kantonsgericht in Betracht gezogen hatte. Die Regierung sieht keine Notwendigkeit für eine vorübergehende Wiedereröffnung der Rheinstrasse. Widerstand gegen diese Entscheidung besteht weiterhin von unterschiedlichen Beschwerdeführern. Der Entscheidungsprozess war von politischen Auseinandersetzungen geprägt, wobei insbesondere FDP-Landräte Druck für eine Wiedereröffnung ausübten.
Link zum gesamten Originalartikel in der bz von Andreas Schwald vom 18.10.2023, 11.33 Uhr
Bild: Die Rheinstrasse bei Augst wird voraussichtlich nicht als Kantonsstrasse wiedereröffnet – auch nicht temporär. Bild: Juri Junkov