Bäume und Sträucher dürfen nicht auf die Strasse hinausragen, weil sonst die Sicht beeinträchtigt wird, was zu Verkehrsunfällen führen kann. Zudem werden die Kehrichtabfuhr sowie die Strassenunterhalts- und Wischarbeiten wesentlich erschwert und es kann zu Schäden an den Fahrzeugen führen.
Überhängende Äste und Zweige müssen auf eine Höhe von 4.50 Meter über öffentlichen Strassen, bzw. 2.50 Meter über Trottoirs zurückgeschnitten werden.
Sie dürfen die öffentliche Beleuchtung nicht beeinträchtigen und die Sicht auf Verkehrssignalisationen, Strassentafeln und Hausnummern nicht verdecken. Wir bitten die Liegenschaftsbesitzer und Hobbygärtner, die Pflanzen wo nötig zurückzuschneiden.
Gemeinderat