Die Gemeindewahlen werden vom Gemeinderat angeordnet, die Landeskanzlei gibt eine Terminempfehlung für die Ansetzung der periodischen Neuwahlen der Gemeinden ab.
Folgender Wahltermin wird empfohlen: 9. Juni 2024: Wahl der Mitglieder des Schulrates für die Amtsperiode 1. August 2024 bis 31. Juli 2028.
Der Gemeinderat setzt den Wahltermin gemäss oben aufgeführter Empfehlung fest. Da gemäss Gemeindeordnung für die Wahl der Mitglieder des Schulrates die Stille Wahl zulässig ist, sind unter anderem folgende Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten: Wahlvorschläge sind bis am 8. April 2024 bis 12 Uhr dem Gemeinderat einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur so viele Kandidaten enthalten, als zu wählen sind. Diese sind mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatort zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde Augst wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlags seine Unterschrift nicht zurückziehen. Die Unterschriften sind vor der Einreichung durch die Gemeindeverwaltung bestätigen zu lassen.
Wenn nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft der Gemeinderat die Urnenwahl und erklärt die Vorgeschlagenen für gewählt. Für die restlichen Sitze findet eine Nachwahl statt. Formulare für die Wahlvorschläge gibt die Gemeindeverwaltung ab.
Gemeinderat