Am 30. Juni 2024 endet die aktuelle Amtsperiode 2020-2024 für die Rechnungsprüfungskommission (RPK) Augst.
Der Gemeinderat hat den Wahltermin für die Erneuerungswahl der vier Mitglieder der RPK (Amtsperiode 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028) auf den 3. März 2024 festgesetzt. Zwei bisherige Mitglieder der RPK stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Wahl zur Verfügung. Die beiden anderen bisherigen Mitglieder verzichten auf eine neuerliche Kandidatur.
Stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner, die sich für die Mitarbeit in der RPK Augst interessieren und an der Erneuerungswahl teilnehmen wollen, können ihre Kandidatur schriftlich der Gemeindeverwaltung melden.
Da gemäss Gemeindeordnung für die Wahl der Mitglieder der RPK die stille Wahl zulässig ist, sind unter anderem folgende Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten:
Wahlvorschläge sind bis am 3. Januar 2024 bis 12.00 Uhr der Gemeindeverwaltung einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur so viele Kandidaten enthalten, als zu wählen sind. Diese sind mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatort zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde Augst wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlags seine Unterschrift nicht zurückziehen. Die Unterschriften sind vor der Einreichung durch die Gemeindeverwaltung bestätigen zu lassen.
Wenn nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft der Gemeinderat die Urnenwahl und erklärt die Vorgeschlagenen für gewählt. Für die restlichen Sitze findet eine Nachwahl statt.
Formulare für die Wahlvorschläge gibt die Gemeindeverwaltung ab.
Gemeinderat