Die Gemeindeverwaltung teilt mitZurück

Änderung Einreichung Steuer­erklärungen ab Steuerjahr 2024

Veröffentlicht / Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2025 – 10:02

Die Steuererklärungen 2024 müssen ab diesem Jahr bei der Steuerverwaltung BL eingereicht werden.

Die Steuererklärungen dürfen daher nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten geworfen werden und werden auch nicht mehr am Schalter entgegengenommen. Die Steuererklärungen sollten bis am 31. März 2025 der Steuerverwaltung BL eingereicht werden. Bis am 31. Mai 2025 wird die Fristerstreckung stillschweigend und ohne Einreichen eines Fristerstreckungsgesuchs gewährt. Für eine Fristerstreckung, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgeht, kann unter www.bl.ch die Verlängerung der Einreichungsfrist beantragt werden.

Gemeindeverwaltung

Autor: Reto Rahm

Veröffentlicht / Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2025 – 10:02

Beitrag teilen: