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Gemeindesteuern 2025

Veröffentlicht / Zuletzt bearbeitet: 21. Oktober 2025 – 19:10

Die Gemeindesteuer 2025 (Bemessungsjahr 2025) wird am 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig. Dies hat zur Folge, dass auf geschuldeten Steuerbeträgen, die nach diesem Zeitpunkt beglichen werden, ein Verzugszins von 6% erhoben wird.

Der definitiv geschuldete Steuerbetrag wird erst aufgrund der im Frühjahr 2026 einzureichenden Steuererklärung 2025 festgesetzt. Zur Vermeidung von Verzugszinsbelastungen empfehlen wir Ihnen deshalb, mindestens den mit der Vorausrechnung im vergangenen Frühjahr provisorisch in Rechnung gestellten Betrag zu begleichen.

Die Gemeindesteuerbeträge sind auf das Postcheckkonto CH98 0900 0000 4000 6188 4 lautend auf Einwohnergemeinde Augst, unter Angabe der Person und des Steuerjahres, zu überweisen.

Bei dieser Gelegenheit danken wir allen, die ihren Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde jeweils pünktlich nachkommen.

Gemeindeverwaltung

Autor: Reto Rahm

Veröffentlicht / Zuletzt bearbeitet: 21. Oktober 2025 – 19:10

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