Die Gemeindeversammlung vom 4. September 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst, welche gemäss §49 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum unterstehen:
- Zweckverband Regionaler Führungsstab «Rhein» (Gründung und Genehmigung der Statuten)
- Kredit für die Schulraumsanierung und -erweiterung über CHF 4’000’000.-
- Kredit für die Umnutzung des Ökonomiegebäudes im Ehingerhof über CHF 4’500’000.-
Ein Zehntel der Stimmberechtigten (es sind 69 Unterschriften erforderlich) kann innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung die Urnenabstimmung über diese Beschlüsse verlangen. Sofern das Referendum ergriffen wird, sind die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten.
Gemeinderat
