Der Gemeinderat teilt mitZurück

Sträucher und Hecken zurückschneiden

Veröffentlicht / Zuletzt bearbeitet: 19. September 2024 – 16:22

Bäume und Sträucher dürfen nicht auf die Strasse hinausragen, weil sonst die Sicht beeinträchtigt wird, was zu Verkehrsunfällen führen kann. Zudem werden die Kehrichtabfuhr sowie die Strassenunterhalts- und Wischarbeiten wesentlich erschwert und es kann zu Schäden an den Fahrzeugen führen.
Überhängende Äste und Zweige müssen auf eine Höhe von 4.50 Meter über öffentlichen Strassen, bzw. 2.50 Meter über Trottoirs zurückgeschnitten werden. Sie dürfen die öffentliche Beleuchtung nicht beeinträchtigen und die Sicht auf Verkehrssignalisationen, Strassentafeln und Hausnummern nicht verdecken.

Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer, den Rückschnitt bis Ende Oktober 2024 vorzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Zurückschneidens entstehen, die Grundeigentümer haftbar gemacht werden können.

Autor: Reto Rahm

Veröffentlicht / Zuletzt bearbeitet: 19. September 2024 – 16:22

Beitrag teilen: